Kontrollbrücke überprüft, ob die Maut korrekt gezahlt wurde.
22.10.2015 | Olaf Thiel

Mautsystem wird nicht zur Verbrechensbekämpfung eingesetzt

Ein Mautmythos sagt, dass das Mautsystem zur Verbrechensbekämpfung eingesetzt werden kann. Diese Annahme ist falsch! Wir wollen hier erklären, warum das so ist und warum das Mautsystem nicht für polizeiliche Ermittlungen geeignet ist

Immer wieder kommt es vor, dass sich bei Toll Collect Polizeidienststellen melden. Sie fragen, ob sie Daten von einem Fahrzeug, das eine bestimmte Kontrollbrücke durchfahren hat, erhalten können, weil ein Verdacht für eine begangene Straftat besteht. Die Antwort der Kollegen lautet immer: „Nein, die Daten sind gesetzlich geschützt.“ Denn das Mautsystem wird eben nicht zur Verbrechensbekämpfung eingesetzt.

Mautdaten sind gesetzlich geschützt

Und das gleich mehrfach: Zum einen regelt das Bundesfernstraßenmautgesetz sehr eindeutig, das vorhandene Daten nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Dazu heißt es wörtlich: „Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme dieser Daten (also der Daten, die nach dem Gesetz überhaupt nur gespeichert werden dürfen – Anmerkung der Redaktion) nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig.“ Durch diese Regelung haben Ermittlungsbehörden keinen Zugriff auf die fahrtbezogenen Informationen. Zum anderen schreibt das Gesetz eine strikte Zweckbindung für die erhobenen Daten vor, denn das Mautsystem ist ausschließlich für die Erhebung und Abrechnung der Gebühr errichtet worden. Dabei werden ausschließlich die Daten mautpflichtiger Fahrzeuge weiterverarbeitet. Darüber hinaus stellt ein durchgängiges, alle Systeme umfassendes Löschkonzept sicher, dass alle abrechnungsrelevanten Fahrtdaten nach 120 Tagen aus den Toll Collect-Systemen gelöscht werden. Auch die Daten, die an den Kontrollbrücken entstehen, sind strikt zweckgebunden und beschlagnahmefest. Mit ihnen darf ausschließlich die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Lkw-Maut überwacht werden. Dazu regelt der Gesetzgeber, welche Informationen überhaupt anfallen dürfen. Und die sind so gewählt, dass ein Falsch- oder Nichtzahler zweifelsfrei ermittelt werden kann.

Weniger ist mehr

Weitere Formen des Datenschutzes sind Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Das gilt insbesondere für die Kontrollbrücken. Die Technik kann in Bruchteilen von Sekunden filtern, ob ein Fahrzeug, das unter ihr hindurch fährt, mautpflichtig ist und die Gebühr bezahlt hat. Ist alles in Ordnung, werden alle Daten sofort und unmittelbar aus den Arbeitsspeichern der Kameras gelöscht. Gespeichert und an das Toll Collect-Kontrollzentrum übermittelt werden eben nur die Informationen zu potentiellen Falsch- oder Nichtzahlern.

Mautsystem ist ein Abrechnungssystem

Das Mautsystem ist ein Zahlungs- und Abrechnungssystem. Der Auftrag für die Toll Collect GmbH lautete: Errichten und Betreiben eines Systems, mit dem es möglich ist, die anfallende Straßennutzungsgebühr zu erheben und abzurechnen. Entsprechend ist die Technik aufgebaut. Die Unternehmen können die Maut auf unterschiedliche Weise bezahlen: automatisch über die On-Board Unit (OBU) oder manuell über Internet oder Mautstellen-Terminal.

Im automatischen Buchungsverfahren übermittelt die OBU die fahrtbezogenen Daten, die Basis für die Abrechnung sind. Das Gerät erkennt einen mautpflichtigen Streckenabschnitt und berechnet dann die Gebühr auf Basis der hinterlegten Informationen, wie Tariftabelle, Schadstoffklasse und Achszahl. Sind Gebühren in Höhe von ca. 20 Euro angefallen, dann überträgt die OBU die Daten verschlüsselt an das Toll Collect-Rechenzentrum. Das entspricht je nach Schadstoffklasse und Anzahl der Achsen einer Strecke zwischen 150 bis 200 Kilometer. Toll Collect kann also im Nachhinein erst feststellen, welche Route der Lkw gefahren ist. Für die Abrechnung ist dieses Verfahren völlig ausreichend, da das Unternehmen nur einmal im Monat eine Mautaufstellung erhält. Damit ist aber auch klar, dass der Mautbetreiber nicht, wie viele meinen, auf Knopfdruck weiß, wo sich gerade ein Lkw aufhält. An dieser Stelle wird einmal mehr deutlich, dass das Mautsystem nicht für die Verbrechensbekämpfung eingesetzt werden kann.

Eigentümer erhalten Daten

Jetzt wird sich der eine oder andere fragen, was machen denn Unternehmer, denen beispielsweise ein Lkw gestohlen wurde? Selbstverständlich kann der Halter eines Lkw Streckeninformationen bei Toll Collect abfordern. Diese Daten kann er dann – eben als Halter oder Eigentümer des Fahrzeugs – an die Ermittlungsbehörden weitergeben. Da es für derartige Abfragen keine automatisierten Routinen geben kann, ist hier ein Entgelt zu bezahlen.

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