23.09.2015 | Olaf Thiel

Der kleine Bruder: Welche LKW werden ab 1. Oktober 2015 mautpflichtig?

Noch 8 Tage bis zur großen Mautumstellung. Dann gilt die Lkw-Maut ab 7,5-Tonnen. Die letzten Vorbereitungen bei uns laufen auf Hochtouren und ab 1. Oktober 2015 gelten in Deutschland neue Regelungen bei der LKW-Maut. Was bei unseren vielen Informationsveranstaltungen klar wurde: man muss genau auf den eigenen Fuhrpark achten.

Es gibt Fahrzeuge, die in Zukunft mautpflichtig sind, an die man im ersten Moment vielleicht gar nicht denkt. Denn nicht nur Fahrzeuge, sondern auch Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht werden mautpflichtig.

Nach dem OBU-Einbau automatisch Maut bezahlen

Mit Anhänger: Zulässiges Gesamtgewicht ab 7,5-Tonnen und damit ab 1. Oktober 2015 mautpflichtig

Das bedeutet: auch wer einen LKW mit weniger als 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht hat, kann unter die Mautpflicht fallen, falls er mit Anhänger unterwegs ist. Darum sind in den letzten Monaten viele Unternehmer damit beschäftigt, ihren Bestand an Fahrzeugen genau zu überprüfen. Und wer es noch nicht getan hat, der sollte jetzt genau nachgucken. Die Maut wird durch diese Umstellung nach dem Stichtag auch für neue Kundengruppen, wie zum Beispiel Handwerker ein Thema werden …

Es kann viele Fahrzeuge vom Gerüstbauer bis zur Brauerei betreffen

Wir empfehlen Unternehmen, die die mautpflichtigen Bundesstraßen und Autobahnen befahren und mit ihren Lkw ab 7,5 Tonnen unter die Mautpflicht fallen, sich jetzt noch rechtzeitig zu registrieren und ein Fahrzeuggerät, eine On-Board Unit, kurz OBU genannt, einbauen zu lassen. Sie erhebt die Maut automatisch und ist der einfachste und komfortabelste Weg, an der Mauterhebung teilzunehmen.
Sind Sie unsicher, ob eines Ihrer Fahrzeug mautpflichtig ist oder nicht? Hier unser Tipp kurz vor Start der Umstellung: der folgende Beitrag gibt Auskunft über die einzelnen Schritte, die jetzt abzuklären sind. Und er zeigt, was zu tun ist …

Übrigens: auch die Registrierung von Unternehmen ist ganz einfach – alle notwendigen Formulare sind auf der Toll Collect Internetseite zu finden. Danach können alle Fahrzeuge im Kunden-Portal angemeldet werden.

Wenn sich jetzt jemand fragt, ob es auch Befreiungen von der LKW-Maut in Deutschland gibt – ja die gibt es. Alle Informationen dazu stehen hier.

Kommentare (49)

Michael Schott
09.11.2017 19:27

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte eine Frage an Sie. Muss ich als Privatperson, wenn ich meinen eigenen Umzug bewältige und dadurch einen Umzugs-Lkw miete, zgG 12,5 to. muss ich dann die Lkw Maut bezahlen oder nicht.

10.11.2017 13:48

Lieber Herr Schott, Lkw ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sind in Deutschland grundsätzlich mautpflichtig. Bitte sprechen Sie Ihren Lkw-Vermieter darauf an. Ist im Lkw ein Fahrzeuggerät verbaut, wird darüber der fällige Mautbetrag berechnet. Ist das nicht der Fall, können Sie oder Ihr Vermieter die Maut auch manuell buchen. Mehr Infos: https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/fahren/einbuchung/einbuchung.html

Viele Grüße
Stephanie Kunert

Sigrid Brückner
14.11.2017 14:48

Sehr geehrte Damen und Herren,

muss ich für meinen Lkw (7,5t) zzgl. Verkaufsanhänger (1,5t) auch Maut bezahlen, wenn ich als Wochenmarkthändler unterwegs bin und der Lkw lediglich zum befördern meiner Waren genutzt wird?

15.11.2017 10:47

Sehr geehrte Frau Brückner,

auf unserer Homepage bekommen Sie die Informationen zur Mautbefreiung: https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/rund_um_die_maut/mautbefreiung/mautbefreiung.html
Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich doch bitte bei den Kollegen an der Service Hotline: 0800 222 26 28

Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Kunert

Alim Aydin
15.02.2018 03:06

Guten Tag,
wenn ich mein Fahrzeug von 7,5t auf 8,4t auflaste, bin ich dann auf Landstraßen mautpflichtig?

15.02.2018 10:43

Hallo Herr Aydin,

Ihr Fahrzeug ist bereits jetzt mit 7,5 Tonnen auf allen Autobahnen und auf einigen Bundesstraßen mautpflichtig. Ab dem 1. Juli 2018 besteht die Mautpflicht dann auf allen Bundesstraßen für alle Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen. Landstraßen sind nicht mautpflichtig.

Viele Grüße
Stephanie Kunert

Günter Kalitzki-Schellong
11.03.2018 14:02

ist mein Wohnmobil über 7,5 Tonnen mautpflichtig??

13.03.2018 10:43

Sehr geehrter Herr Kalitzki-Schellong,
bitte kontaktieren Sie in Fragen der Mautpflicht bzw. der Mautbefreiung das BAG: 0221/5776-0.
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Kunert

Sena S.
16.03.2018 15:01

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe einen 7,5t Gesamtgewicht Mitsubishi canter und habe einen Brief vom Amt für Güterverkehr bekommen, dass ich die Maut bezahlen soll. In den Internetseite steht ab einem Gesamtgewicht von 7,5t gibt es eine Mautpflicht. Ist der jetzt mautpflichtig oder nicht ?

20.03.2018 11:16

Guten Tag,
in Deutschland besteht eine Mautpflicht für alle Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Demnach ist ein fahrzeug mit genau 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mautpflichitg.
Viele Grüße
Stephanie Kunert

Jörg Schlimbach
17.03.2018 14:46

IHallo, ich habe von meinem Arbeitgeber gehört das ab dem 01.01 2019 auch LKW ab 2,8 Tonnen unter die Mautpflicht fallen sollen. Ist das zutreffend ? Vielen dank für Ihre Antwort. MfG. Jörg Schlimbach

28.03.2018 07:48

Guten Tag Herr Schlimbach,
Toll Collect ist vom Bund beauftragt, die Lkw-Maut für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen zu erheben. Derzeit gilt die Mautpflicht auf allen Autobahnen und einzelnen Bundesstraßen. Ab dem 1. Juli 2018 gilt sie zusätzlich auf allen Bundesstraßen. Zu allen weiteren Fragen, können wir keine Auskunft geben.
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Kunert

Gerd Künne
16.06.2018 14:17

Ich habe einen LKW mit 13t zul. Gesamtgewicht mit H-Kennzeichen. Eine entsprechende Mautbefreiung habe ich bei ihnen (TC) registriert. Ich möchte einen Tieflader mit 12t Gesamtgewicht anhängen und einen alten Trecker privat damit transportieren. Entsteht dabei eine Mautpflicht ?

Vielen Dank

22.06.2018 12:01

Guten Tag Herr Künne,

Oldtimerfahrzeuge mit einem H-Kennzeichen unterliegen nicht der Mautpflicht, wenn diese nicht mehr am gewerblichen Güterkraftverkehr teilnehmen. Diese Fahrzeuge dienen der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes.
Auch die Mitnahme eines Tiefladers mit einem weiteren Oldtimerfahrzeug wäre zu privaten/hobbymäßigen Zwecken mautfrei.

Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an unseren Customer Service: 0800 222 26 28.
Viele Grüße
Stephanie Kunert

lexa suam
18.06.2018 10:49

Hallo,
habe da mal eine Frage zu einem Fahrzeug was eigentlich Mautfrei ist, lt, der Papiere - Zugmaschine Ackerschlepper (Schlüssel-Nr. 8710) bzw. in EU-einheitlichen Fahrzeugpapieren unter Buchstabe J (Fahrzeugklasse) mit „87“ oder „89“ und unter Ziffer 4 (Art des Aufbaus) mit Ziffer „1000“ eingetragen. Unimog
Jetzt kann es sein das dieser für den Transport zur Baustelle für Maschinen mit einem Anhänger genutzt wird, oder für Leerfahrten. Das wäre immer noch Mautfrei. Kann man da eigentlich das Mautgerät nur ausstellen, damit es nicht erfasst wird.
Wenn jetzt Kies transportiert werden müsste ist das Mautpflichtig - dafür würde es wieder angestellt.
Wäre diese Vorgehensweise korrekt und wo kann ich das nachlesen (mit den Feinheiten)
Für Ihre rasche Antwort im Voraus besten Dank.

Mit freundlichen Grüßen

lexa suam

22.06.2018 11:25

Guten Tag,

mautbefreit registriert werden können klassische LOF. Zugmaschinen Ackerschlepper (Unimog) nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Eintragung in der Zulassung unter Buchstabe T bzw. unter Ziffer 6 (alte Fahrzeugpapiere) bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h
- Fahrzeug muss nach § 3 Nr. 7 KraftStG steuerbefreit sein
- Halter muss ein Landwirt oder landwirtschaftl. Unternehmen sein

Ist eine dieser Kriterien nicht erfüllt, sind diese klassischen Ackerschlepper nur situativ mautfrei bei Solofahrten oder Leerfahrten. Für alle anderen Fahrten ist Maut zu entrichten.
Bitte wenden Sie sich mit weiteren Fragen bzw. für detailliertere Aussagen an unseren Customer Service: 0800 222 26 28.

Viele Grüße
Stephanie Kunert

Gert Scheuermann
02.07.2018 14:55

Guten Tag,
wir haben einen Möbelwagen mit 7,49 to zul. GG und ziehen damit einen einachsigen Anhänger, der einen sogenannten Außenaufzug montiert hat (d.h. der Hänger wird nicht für Güterbeförderung benutzt, sondern dient nur als Aufzug an der
Be- und Entladestelle). Ist diese Kombination mautpflichtig ?
Frdl. Grüße
Gert Scheuermann

Ron Lubitz
04.07.2018 16:45

Wie sieht es mit Baumaschinen (Bagger, Radlader, etc.) über 7,5 t aus? Sind diese Mautpflichtig? Und wenn ja, ab welchen Voraussetzungen? (Geschwindigkeit?). MfG. R. Lubitz

05.07.2018 16:37

Hallo Herr Lubitz,

hier finden Sie alle Informationen zu mautpflichtigen Fahrzeugen: https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/rund_um_die_maut/mautpflichtige_fahrzeuge/mautpflichtige_fahrzeuge.html

Viele Grüße
Stephanie Kunert

Andreas Pieper
09.07.2018 14:50

Habe einen Pferdetransporter (gewerblich).Zul. Gesamtgewicht 4,25 to.Anhängelast 3.5to. Zul.Gesamtgewicht im Gespann 6.6to.
Muss ich Maut zahlen

17.07.2018 11:04

Hallo Herr Pieper, die Mautpflicht gilt für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab einen zGG von 7,5 Tonnen.
Viele Grüße
Stephanie Kunert

Uwe Giese
10.10.2018 16:52

Sehr geehrte Damen und Herrn ,
Ich muß in den nächsten Tagen eine Sattelzugmaschiene die momentan nicht zugelassen ist ,mit einem Roten überführungs Kennzeichen abholen . Die SZM hat ein leergewicht von 7250 kg und es wird nichts damit gezogen und beladen . Muß ich hierfür Maut zahlen ?

11.10.2018 16:30

Sehr geehrter Herr Giese,

die Mautpflicht besteht in Deutschland für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen.

Viele Grüße
Stephanie Kunert

Yvonne Klemenz
09.11.2018 12:29

Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn ich es richtig verstehe, ist ein LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,49 t nicht mautpflichtig sondern wirklich erst ab 7,5 t? Der LKW kann einen Anhänger mitführen (was wir aber nicht tun). Im Feld 22 der Zulassungsbescheinigung steht Zul. Anhängelast 11,28 t, Zul. Ges. Gew.. mit Anhänger 18,75 to. Wir sind sehr unschlüssig, wie wir uns verhalten müssen. Führt die Tatsache, dass der LKW einen Anhänger anhängen könnte zur Mautpflicht oder nicht? Sofern zukünftig doch ein Anhänger genutzt werden sollte, ist das Fahrzeug dann immer mautpfichtig, egal ob er mit oder ohne Anhänger unterwegs ist? Recherchen im Internet haben uns noch keine Klarheit verschafffen können. Vielleicht kann uns hier weiter geholfen werden...
Danke im Voraus und freundliche Grüße

13.11.2018 15:02

Sehr geehrte Frau Klemenz,

Mautpflicht besteht in Deutschland für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen. Also ist Ihr Fahrzeug mit 7,49 t nicht mautpflichtig. So lange es eben keinen Anhänger mit sich führt. Sobald es das aber tut, besteht Mautpflicht.
Um das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination zu ermitteln, müssen Sie die jeweiligen zulässigen Gesamtgewichte der Einzelfahrzeuge addieren. Die Gewichte finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne bei meinen Kollegen vom Kundenservice. Aus dem deutschen Festnetz ist der Anruf kostenlos: 0800 222 26 28.

Viele Grüße
Stephanie Kunert

Peter Westphal
07.01.2020 15:58

Ist ein LKW mit 7,49 to. Ohne Anhänger Mautpflichtig?

15.01.2020 11:14

Hallo Herr Westphal,
Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen sind in Deutschland ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mautpflichtig. Hier finden Sie dazu alle nötigen Informationen: https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/rund_um_die_maut/mautpflichtige_fahrzeuge/mautpflichtige_fahrzeuge.html
Viele Grüße
Stephanie Kunert

Jens Bergmann
09.09.2019 19:03

ich fahre einen LKW mit 7,49t mit Anhänger (mit nochmals 7t Zuladung). Ich bin größtenteils mit 16 t Gesamtladung unterwegs. Jetzt meine Frage = Wie stelle ich das Maut-Gerät korrekt ein? Auf über 7,5 - 12 t oder höher?

12.09.2019 09:40

Hallo Herr Bergmann,

Sie können am Fahrzeuggerät in 1,5 Tonnen-Schritten Ihr korrektes zulässiges Gesamtgewicht einstellen. Das heißt, es gilt das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger. Sollten Sie dazu noch Fragen haben, melden Sie sich gerne bei unseren Kollegen 08000 222 26 28 oder informieren Sie sich auf unserer Website: https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/rund_um_die_maut/gewichtsklassen_2019/gewichts__und_achsklassen.html

Gaby Blum
09.01.2020 16:09

Ich hätte eine Frage bezüglich Wohnmobil ab welchem Gewicht muss ich in deutschland ?? Maut bezahlen
Über Info würde ich mich sehr freuen.
Vielen lieben Dank.

15.01.2020 11:14

Hallo Frau Blum,
Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen sind in Deutschland ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mautpflichtig. Hier finden Sie dazu alle nötigen Informationen: https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/rund_um_die_maut/mautpflichtige_fahrzeuge/mautpflichtige_fahrzeuge.html
Viele Grüße
Stephanie Kunert

Thomas Matz
19.03.2020 23:40

ich habe privat ein us pickup dodge ram 3500 zulässiges gesamtgewicht 5580 kg und möchte ein trailer ziehen 3500 kg alles ist privat keine gewerbliche nutzung muss ich maut bezahlen ? so wie ich es erlese gilt maut nur für gewerbliche nutzung

mit freundlichen grüßen
thomas matz

20.03.2020 11:51

Hallo Herr Matz,
Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen sind in Deutschland ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mautpflichtig, die für den Güterverkehr bestimmt sind (unabhängig davon, ob sie privat oder gewerblich genutzt werden). Dabei müssen Sie die jeweiligen zGG von Fahrzeug und Anhänger addieren. Hier finden Sie dazu alle nötigen Informationen: https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/rund_um_die_maut/mautpflichtige_fahrzeuge/mautpflichtige_fahrzeuge.html
Viele Grüße
Stephanie Kunert

Gisbert Sholz
27.05.2020 12:42

Hallo! Meine Frage ist ,es heißt immer ab 7,5to das heißt alles was über 7,5to ist Maut pflichtig.Also ist bis 7,5to Maut frei.Den die Betonung liegt auf bis und ab, damit ist ein LKW von 7,5to bis und ein LKW mit 7,5to und 1 Gramm ab.

27.05.2020 21:37

Hallo, die Mautpflicht in Deutschland besteht für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen. Das heißt, ein Fahrzeug mit 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ist mautpflichtig - eines mit 7,49 Tonnen ist es nicht. Ich hoffe, das konnte Ihnen weiterhelfen.
Viele Grüße
Stephanie Kunert

Andreas Faust
24.07.2020 07:43

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nutze einen Transporter mit zGG 5,9 To dieses Fzg hat eine Anhängelast von 3,5 To, als Vermerk unter 22 in der ZB I wird aber das max Gesamtzuggewicht auf 7,0 To beschränkt.

Meine Frage dazu, nach was für Kriterien richtet sich die Mautbehörde?

1. nach den zGG Fzg 5,9 To und zGG Hänger 3,5 To = 9,4 To

oder

2. nach den Max Gesamtzuggewicht laut Pos 22 der ZB I 7,0 To

Können mir Sie außer Ihrer Antwort auch einen Link oder ähnliches schicken, wo ich die betreffende Stelle im Gesetzestext finde, damit ich diese im Fzg mitführen kann.

Ich bedanke mich im Voraus, für Ihre wertvolle Arbeit.

MFG

04.08.2020 11:10

Sehr geehrter Herr Faust,

mautpflichtig sind nach § 1 Bundesfernstraßenmautgesetz alle in- und ausländischen Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen, die 1.) für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder
2.) dafür verwendet werden. Mautpflicht besteht, wenn eine der beiden Alternativen erfüllt ist.

Entscheidend ist also das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination – das ergibt sich aus den zGG der Zugmaschine und des Anhängers.

Viele Grüße
Stephanie Kunert

Peter Graf
07.08.2020 14:46

Ich habe einen US Sattelschlepper Show Truck zu Hobby und Event zwecken. Die Zugvorrichtung ( Sattelplatte) ist abgebaut somit kann ich keine Güter damit Fahren ihn halt nur zu Eventzwecken Privat nutze. Muss ich Maut dafür bezahlen.

14.08.2020 10:13

Sehr geehrter Herr Graf,
mautpflichtig sind nach § 1 Bundesfernstraßenmautgesetz alle in- und ausländischen Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen, die 1.) für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder 2.) dafür verwendet werden. Mautpflicht besteht, wenn eine der beiden Alternativen erfüllt ist.
Entscheidend ist also, dass der Sattelschlepper für den Güterverkehr vorgerichtet ist - auch wenn er nicht dafür verwendet wird.
Viele Grüße
Stephanie Kunert

Stefan Schumacher
25.06.2021 00:36

Hallo, bin ich mit einem Fahrzeug von genau 7500 kg zul. Gesammtgewicht mit H-Zulassung mautpflichtig?
Gruss und Dank im Voraus

13.07.2021 11:24

Hallo Herr Schumacher,

ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ist ein Fahrzeug mautpflichtig. Auf unserer Website finden Sie Informationen zur Mautbefreiung historischer Fahrzeuge.

Viele Grüße
Jana Mollenhauer

H. Hilbig
21.10.2021 09:44

Sehr geehrte Damen und Herren,

für unseren vorhandenen 2 achsigen Lkw mit einem zgG von 20t ist die Anschaffung eines Anhängers geplant. Muss der Anhänger separat für die Maut registriert/angemeldet werden?

MfG
H. Hilbig

28.10.2021 15:44

Sehr geehrter Herr Hilbig,

Sie brauchen den Anhänger für Ihr bereits registriertes Fahrzeug nicht separat anzumelden. Die Maut wird für die gesamte Fahrzeugkombination erhoben. Fahren Sie mit Anhänger, ändert sich das Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination. In diesem Fall stellen Sie bitte im Fahrzeuggerät auch das Gesamtgewicht entsprechend ein. Kommen Sie auf ein Gesamtgewicht von mehr als 18 Tonnen, passen Sie bitte vor Fahrtantritt auch die Achszahl entsprechend an. Stellen Sie bitte unbedingt vor Fahrtantritt sicher, dass das richtige zulässige Gesamtgewicht Ihres Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination anhand der neuen Gewichtsdeklaration eingestellt ist.

Weitere Informationen zu Gewichts-und Achsklassen können Sie jederzeit auch im Internet unter www.toll-collect.de unter dem Reiter „Über die Maut“ nachlesen.
Gern berät Sie auch unser Customer Service von Montag bis Freitag zwischen 7 und 19 Uhr unter 0800 222 26 28.

Viele Grüße
Jana Mollenhauer

Stephan Hopfmann
21.10.2021 11:47

Guten Tag,
Hätte eine Frage zu der OBU..
Da meine Zug( lkw u anhänger) schwer als 7.5 t sind bin ich Mautplichtig...Gibt es eine Möglichkeit eine OBU auch für private Fahrten zu bekommen oder gibt es dies nur für Firmen ?

MfG

28.10.2021 14:10

Guten Tag Herr Hopfmann,

auch als Privatperson können Sie sich auf unserer Website www.toll-collect.de registrieren. Sie erhalten damit Zugang zu unserem umfangreichen Online-Service-Angebot in unserem Kunden-Portal und können dann Ihr Fahrzeug registrieren. Nach der Fahrzeugregistrierung schicken wir Ihnen pro Lkw eine Bestätigung per E-Mail oder Brief zu. Sind alle Daten korrekt, können Sie sich bei einem Servicepartner eine On-Board Unit für die automatische Mauterhebung einbauen lassen.

Bei weiteren Themen oder Fragen berät Sie auch gern unser Customer Service, erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 7 und 19 Uhr unter 0800 222 26 28.

Viele Grüße
Jana Mollenhauer

Guten Tag Chris Stolz
17.10.2021 13:54

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte eine Frage an Sie. Muss ich als Privatperson, wenn ich aus Polen mit LKW 7,49 Tonnen Baustoffe mitbringen wollte Fahrekarte haben , oder darf ich ohne Fahrekarte fahren. Was ist zu beachten bei diesem Fahl. Ich wollte in Hannover 7,5t LKW mieten nach Polen fahren da beladen und zurück kommen.
Für Ihre Antwort danke im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Chris Stolz

28.10.2021 15:57

Sehr geehrter Herr Stolz,

Ihre geplante Fahrt ist mautpflichtig, wenn der Lkw 7,5 Tonnen oder ein höheres Gesamtgewicht aufweist. Sie brauchen für beide Fahrten - von Hannover zur polnischen Grenze und die Rückfahrt von der polnischen Grenze nach Hannover - ein gültiges Mautticket. Buchen Sie die Maut entweder im Internet auf www.toll-collect.de über den Menüpunkt Strecke einbuchen oder nutzen Sie dafür die Toll Collect-App auf dem Smartphone. Dort geben Sie dann den Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt und die Fahrzeugdaten ein.

Viele Grüße
Jana Mollenhauer

Robert Schwab
02.02.2022 18:05

Hallo
Habe einen Canter (7,5t) zzgl
würde ich ihn auf (6,9t) zzg ablasten wäre er dann noch Mautpflichtig ?

09.02.2022 15:58

Hallo Herr Schwab,

mautpflichtig sind alle Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden. Um das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeugkombinationen zu ermitteln, werden die zulässigen Gesamtgewichte der Einzelfahrzeuge addiert. Mautpflichtig ist Ihr Fahrzeug oder die Fahrzeugkombination, sobald es das zulässige Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen erreicht oder überschreitet. Wenn das Fahrzeug 6,9 Tonnen zGG hat, dann ist es nach den derzeitigen Regelungen nicht mautpflichtig. Sobald ein Anhänger dazukommt, ist das zGG des Anhängers zu addieren.

Viele Grüße
Jana Mollenhauer